Evaluieurung psychischer Belastungen – was tun?

Mit der Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes per 1.1.2013 (ASchG) wird die Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen in allen österreichischen Betrieben festlegegt und gesetzlich geregelt. Dabei wird die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ausdrücklich betont. Unabhängig von einem Anlassfall ist daher in jedem Fall eine Evaluierung durchzuführen.

Ich unterstütze Sie gerne bei:
1. Auswahl geeigneter und kostengünstiger Verfahren zur Erhebung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
2.  Durchführung der Evaluierung
3. Moderation der Maßnahmenworkshops
4. Detailanalyse und Optimierung von Arbeitsabläufen
5. Dokumentation
6. Begleitung der Maßnahmen-Umsetzung
7. Re-Evaluierung

Welche dieser Schritte wir gemeinsam umsetzen und welche Sie in Ihrem Unternehmen selbst durchführen können, entscheiden Sie, da mein Angebot modular aufgebaut ist.

Zahlreiche aus der Evaluierung resultierende Maßnahmen sind ohne zusätzliche Kosten umsetzbar und bringen in kurzer Zeit bereits Kosteneinsparungen.

Förderung durch die WKO:

Die Wirtschaftskammer Kärnten übernimmt für Sie 50% bis max. 1.000,- Euro der tatsächlichen Beratungskosten (ohne Fahrtkosten, Spesen und USt) für Beratungen zur Umsetzung von Vorschriften im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Gerne informiere ich Sie darüber!

 

 

Evaluierung psychischer Belastungen

Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Nutzen der Evaluierung

  • Steigerung der Mitarbeiterbindung durch höhere Mitarbeiterzufriedenheit
  • Erhöhung der Gesundheit der Mitarbeiter
  • Aufdeckung von Belastungen, die eine Zielerreichung verhindern
  • Entlarven von blinden Flecken, um Betriebsblindheit zu vermeiden
  • Steigerung der Produktivität, durch gezieltes Aufdecken von „Zeitfressern“
Arbeitsplatzevaluierung der psychischen Belastung

Arbeitsplatzevaluierung mittels ABS Gruppenanalyse