Per 1.1.2013 ist in allen Betrieben verpflichtend die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durchzuführen! Was heißt das jetzt? Dass alle Mitarbeiter psychisch belastet sind? Im Burnout? Nein! Gegenstand der Evalaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind ausschließlich die Bedingungen/Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht nicht um die Messung von Abeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, sondern um konkrete Einflussfaktoren aus folgenden Dimensionen:

  1.  Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen Kunden, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten, …)
  2. Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen, …)
  3. Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeits-mittel und Arbeitsstoffe, Software, …)
  4. Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume, ..)

Wer kann diese Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durchführen? Grundsätzlich Jeder! Allerdings ist dabei zu beachten, dass die dafür geeigneten Meßinstrumente (beispielsweise das ABS Gruppen Verfahren) gesetzlich vorgegeben sind und man sich an diese halten muss, da die Evaluierung bei einer Überprüfung des Arbeitsinspektorats ansonsten nicht anerkannt wird.

Dennoch können Sie als Unternehmer mit helfen! Mitarbeiterinformation, die Gründung der Steuerungsgruppe, die Maßnahmenfestlegung etc. sind alles Dinge, die Sie selbst umsetzen können.

Bei der Evaluierung stehe ich Ihnen mit meinem Angebot sehr gerne zur Verfügung – Sie bestimmen, was Sie selbst, was ich und was wir gemeinsam machen!